Abschied vom Begriff der Tatbeendigung im Strafrecht

Hauptbeschreibung Üblicherweise wird der endgültige Abschluss einer Straftateinheit als Tatbeendigung bezeichnet, die sich von der Tatvollendung unterscheidet. Der Begriff der Tatbeendigung ist zwar nur in den 2 und 78a StGB verankert, erlangt nach h.M. seine Bedeutung aber auch für die Auslegung de...

Descripción completa

Detalles Bibliográficos
Autor principal: Hsueh, Chih-Jen (-)
Formato: Libro
Idioma:Alemán
Publicado: Berlin : Duncker & Humblot cop. 2013
Colección:Schriften zum Strafrecht ; 238
Materias:
Ver en Universidad de Navarra:https://innopac.unav.es/record=b29377717*spi
Descripción
Sumario:Hauptbeschreibung Üblicherweise wird der endgültige Abschluss einer Straftateinheit als Tatbeendigung bezeichnet, die sich von der Tatvollendung unterscheidet. Der Begriff der Tatbeendigung ist zwar nur in den 2 und 78a StGB verankert, erlangt nach h.M. seine Bedeutung aber auch für die Auslegung der einzelnen Delikte, für die Beteiligungs-, Vorsatz- und Konkurrenzlehre.Der Autor geht davon aus, dass sich die Bedeutung der Tatbeendigung erst aus der teleologischen Überlegung der einschlägigen Strafnormen in dem jeweiligen Rechtsbereich ergibt. Jedoch hat die bisherige Beendigungslehre diesen
Descripción Física:315 p. ; 23 cm
ISBN:9783428135660