Kommunale Finanzausgleich in Hessen

In Deutschland sind die Bundesländer nach Art. 106 Abs. 7 GG verpflichtet, ihre Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen eines kommunalen Finanzausgleichs an den eigenen Steuereinnahmen zu beteiligen. Da im Grundgesetz und den jeweiligen Landesverfassungen ausschließlich allgemeine Ausführungen z...

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Detalles Bibliográficos
Otros Autores: Broer, Michael, author (author)
Formato: Libro electrónico
Idioma:Alemán
Publicado: [Place of publication not identified] : Peter Lang International Academic Publishing Group 2001.
Materias:
Ver en Biblioteca Universitat Ramon Llull:https://discovery.url.edu/permalink/34CSUC_URL/1im36ta/alma991009803314606719
Descripción
Sumario:In Deutschland sind die Bundesländer nach Art. 106 Abs. 7 GG verpflichtet, ihre Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen eines kommunalen Finanzausgleichs an den eigenen Steuereinnahmen zu beteiligen. Da im Grundgesetz und den jeweiligen Landesverfassungen ausschließlich allgemeine Ausführungen zu diesem Themenkomplex zu finden sind, kommt es häufig zum Verteilungsstreit zwischen Land und Kommunen einerseits und Kommunen andererseits. Der Verfasser beschreibt und analysiert die Bestimmungen des hessischen kommunalen Finanzausgleichs bezüglich ihrer ökonomischen Zielführung und vergleicht diese mit Regelungen anderer Bundesländer. Anschließend legt er eigene Reformvorschläge dar, mit deren Hilfe die angesprochenen Probleme gelöst werden können.
Descripción Física:1 online resource (xviii, 232 pages)