Sumario: | Wem geschieht - normativ betrachtet - eigentlich Kriminalunrecht? Nach vorherrschender Auffassung in der Strafrechtswissenschaft ist es nicht das faktisch verletzte Opfer, sondern die staatlich verfasste Rechtsgemeinschaft. Das Opfer ist so bloß die »Leinwand«, auf der sich das Unrecht zwischen Täter und Staat abspielt. Die Arbeit argumentiert demgegenüber für einen strafrechtlichen Paradigmenwechsel, um Verbrechen als Verletzung individueller Rechte und zugleich der Rechtsgemeinschaft zu begreifen. Mit einem interdisziplinären Zugang weist es anhand des geltenden Strafrechts die Verletzung subjektiver Rechte von Verbrechensopfern als Wesenselement des Kriminalunrechts aus. Diese neue Theorie des Verbrechens liefert nicht nur ein neues Fundament für eine normativ eigenständige, emanzipierte Stellung der Opfer im Strafrecht, sondern bietet auch einen strafrechtsimmanenten, kritischen Maßstab für die Betrachtung des materiellen Strafrechts, der Straftheorie sowie des Strafverfahrens.»The Wrongfulness of Crimes. On Rights and Rights Violations in Criminal Law«: The thesis challenges a common view in criminal law theory, which understands criminal wrongdoing as offences against the state. Instead, the author proposes a paradigm shift arguing that crimes are conceivable as intersubjective right violations and simultaneously as violations of the legal community. Thus, the book provides the foundation for a better understanding of the role of victims in criminal law and an innovative critical standard for evaluating criminal law and criminal procedure.
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