Sumario: | Lockerungen und offener Vollzug stellen elementare Bestandteile eines resozialisierungsorientierten Strafvollzuges dar. Diese Feststellung ist auch nach der Föderalismusreform, mit der die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder überging, unverändert. Gleichwohl bietet die Reform Anlass, die 16 neuen Landesgesetze zueinander in Beziehung zu setzen und die gesetzlichen Regelungen zu Vollzugslockerungen und offenem Vollzug von der Aufnahme in die Justizvollzugsanstalt bis zur Entlassung unter Berücksichtigung der normativen Verwaltungspraxis näher zu untersuchen. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob die Länder den Standard, den das bundesdeutsche Strafvollzugsgesetz von 1976 aufstellte, gehalten, restaurative Tendenzen legitimiert oder Innovationen etabliert haben. Die vorliegende Arbeit leistet zugleich einen Beitrag zu einem verfassungsrechtlich determinierten Verständnis von Lockerungen und offenem Vollzug.
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