Sumario: | Der Reichshofrat übte gemeinsam mit dem Reichskammergericht im Namen des Kaisers die Höchstgerichtsbarkeit im Heiligen Römischen Reich aus. Er fungierte darüber hinaus als oberster Lehnshof, als Beratungsgremium des Reichsoberhaupts und als Administrationsorgan der kaiserlichen Reservatrechte in Standeserhebungs- und Privilegienangelegenheiten. Das archivalische Erbe des Reichshofrats wird durch das Österreichische Staatsarchiv, Abteilung Haus-, Hof- und Staatsarchiv, in Wien verwahrt. Der Bestand erstreckt sich auf rund 1,3 Regalkilometer mit Zehntausenden von Akten und Amtsbüchern, die hochkarätige Quellen zur Geschichte Mitteleuropas in der Frühen Neuzeit enthalten. Seit 2007 wird dieser einzigartige Bestand im Rahmen eines deutsch-österreichischen Kooperationsprojekts unter der Federführung der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen verzeichnet (www.reichshofratsakten.de). Diese Grundlagenarbeit eröffnet weitreichende Perspektiven für innovative Forschungen aus nahezu allen Bereichen der Rechtsgeschichte und der Geschichtswissenschaft. Mit den „Alten Prager Akten“ und den „Antiqua“ konzentriert sich das Erschließungsprojekt derzeit auf zwei Aktenserien, die schwerpunktmäßig die Tätigkeit des Reichshofrats im 16. und 17. Jahrhundert dokumentieren. Dies ist ein Open-Access-Buch.
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