Sumario: | Ausgehend von den Diskussionen um die 1897 fällige Erneuerung des Wirtschaftsausgleiches zwischen Cisleithanien und Ungarn wird der Beginn der für die Monarchie existenzbedrohenden "Krise des Dualismus" untersucht. Die Arbeit beruht auf Quellen der Finanzarchive und der Ministerratspräsidien in Wien und Budapest (ÖStA., HHStA., MOL.) und selbstverständlich auf den Verhandlungsprotokollen beider Parlamente. Im Oktober 1895 begann die neue cisleithanische Regierung Badeni die Verhandlungen über den Ende 1897 neu abzuschliessenden Wirtschaftsausgleich mit Ungarn. Um ein Signal der Einheit und Stärke nach innen und aussen zu setzen, sollte dieser Ausgleich ein Jahr früher als notwendig finalisiert werden. Im August 1896 musste dieser Plan eines frühen Ausgleiches wegen der vorgezogenen Neuwahlen in Ungarn fallen gelassen werden. Im Mai 1897 musste die Erneuerung des Ausgleiches erneut um ein Jahr verschoben werden, da sich beide Seiten nicht auf die Aufteilung der gemeinsamen Ausgaben (Quote) einigen konnten. Statt dessen sollte der alte Ausgleich von 1887 provisorisch für das Jahr 1898 verlängert werden. Dieses so genannte Ausgleichsprovisorium wurde vom ungarischen Reichstag schnell angenommen. In Cisleithanien jedoch stiess es auf die Obstruktion der deutschen Parteien des Abgeordnetenhauses des Reichsrates. Die Deutschen wollten damit die Zurücknahme der so genannten Badenischen Sprachenverordnungen für Böhmen und Mähren erzwingen, die Tschechisch auch als innere Verwaltungssprache dieser Kronländer dem Deutschen gleichsetzten. Der deutsche Widerstand konzentrierte sich auf das Ausgleichsprovisorium, weil es das einzige Gesetz war, das die Regierung nicht mit einer Notverordnung erlassen konnte. Das ungarische staatsrechtliche Ausgleichsgesetz von 1867 schloss nämlich für die gemeinsamen Angelegenheiten auch in Cisleithanien die Umgehung des Parlamentes aus. Die deutschen Parteien setzten damit die Wirtschaftsgemeinschaft mit Ungarn aufs Spiel und legten deren Zukunft ganz in ungarische Hände; sie stetzen ihre nationalen über ihre wirtschaftlichen Interessen. Im November 1897 musste Badeni entlassen werden, das Ausgleichsprovisorium war gescheitert. Der Rechtsboden des Ausgleichs von 1867 war, wenn auch zunächst nur provisorisch, verlassen worden. Die Wirtschaftsgemeinschaft konnte nicht mehr bilateral, sondern nur mehr auf voneinander unabhängigen gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden. Statt eines Zeichens der Zusammengehörigkeit und Stärke wurde die Schwäche und innere Zerrissenheit Österreich-Ungarns offenbar.
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