Sumario: | "Heinrich J.F. Reinhardt (1942-2020) war von 1992 bis 2009 Professor des Kirchenrechts an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Ihn prägte eine tiefe Erfahrung im kirchlichen Verwaltungsrecht, insbesondere aber eine Liebe zu den Menschen auf ihrem Weg als Glieder der Kirche. "Kirchenrecht in Wissenschaft und Praxis". Der Titel dieser Gedenkschrift bringt seine tiefe Überzeugung zum Ausdruck: Das kanonische Recht bedarf der theologischen und rechtlichen Reflexion, stellt aber keinen Selbstzweck dar, sondern hat in der Erfüllung der Sendung der Kirche den Menschen zu dienen. So zeugen seine Publikationen, die hier in Auswahl dargeboten werden, von großer Praxisrelevanz. Sie betreffen die Theologie- und Rechtsgeschichte, das Leben des Volkes Gottes, die kirchliche Ehe und die Pluralität der Lebenswirklichkeiten, die eine Kirche und die getrennten Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften sowie Kirche und Gesellschaft."--Contracubierta
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