Sumario: | Die Rechtsprechung stellte in der vormodernen Herrschaftsorganisation des Imperium Romanum die zentrale öffentliche Aufgabe dar. Herrschaftsausübung und Jurisdiktion waren dabei in der römischen Antike eng verknüpft – eine Gewaltenteilung war dem römischen Staat fremd. Effizienz und Funktionalität des spätantiken Gerichtswesens hingen mithin entscheidend von den Amtsträgern in den Provinzen ab, die sich in dem Versuch, all ihren Verpflichtungen nachzukommen, in einem Spannungsfeld zwischen Anspruch und Wirklichkeit wiederfanden. Die der Untersuchung zugrundeliegenden, ausgewählten Kaiserkonstitutionen aus der Zeit von Konstantin bis zum Ende der Theodosianischen Dynastie betreffen allesamt unrechtmäßige Handlungspraktiken bei Gericht, formulieren teils Vorwürfe an den direkt angesprochenen, zuständigen Richter oder allgemein, gerichtet an iudices ordinarii und greifen »Missstände« auf, die schlussendlich alle in den breiten Kontext der »Verfahrensverzögerung und -umgehung« und fehlenden »Richteraktivität« zu stellen sind -- Editor
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